2-G LIFE / 3-G Therapiebereiche

Veröffentlicht am 25. November 2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

wir freuen uns, dass der Sportbetrieb weiterhin möglich ist.

Die 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt bis zum 15.12.2021

Daraus ergeben sich folgende Auflagen für den Zutritt zum Sport- und Therapiebereich:

 

2-G-Regelung im LIFE und Bewegungsbecken

 

 

3-G-Regelung in den Therapiebereichen

FPZ Rückenzentrum und Physiotherapie

 

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu den Therapiebereichen nur über die Anmeldung im LIFE möglich ist. Dort werden die geforderten Nachweise kontrolliert.

Das LIFE stellt Patienten der Physiotherapie und des FPZ Rückenzentrums bei Bedarf zum Zweck der Behandlung kostenfreie Selbsttests zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass in allen Bereichen

ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.


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