2-G LIFE / 3-G Therapiebereiche
Veröffentlicht am 25. November 2021
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
wir freuen uns, dass der Sportbetrieb weiterhin möglich ist.
Die 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt bis zum 15.12.2021
Daraus ergeben sich folgende Auflagen für den Zutritt zum Sport- und Therapiebereich:
2-G-Regelung im LIFE und Bewegungsbecken
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Zutritt nur mit vollständigem Impfschutz oder Genesenen-Nachweis nicht älter als 6 Monate
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Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr, die keine typischen Symptome einer Infektion aufweisen sind von der Nachweispflicht befreit
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ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass eine Corona-Schutzimpfung nicht möglich ist (im Original vorzulegen)
3-G-Regelung in den Therapiebereichen
FPZ Rückenzentrum und Physiotherapie
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Zutritt nur mit vollständigem Impfschutz oder Genesenen-Nachweis nicht älter als 6 Monate
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Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr, die keine typischen Symptome einer Infektion aufweisen sind von der Nachweispflicht befreit
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ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass eine Corona-Schutzimpfung nicht möglich ist (im Original vorzulegen)
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schriftliche oder elektronische Bescheinigung über eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis
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schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (Bürgertest, Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden
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Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) vor Ort
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu den Therapiebereichen nur über die Anmeldung im LIFE möglich ist. Dort werden die geforderten Nachweise kontrolliert.
Das LIFE stellt Patienten der Physiotherapie und des FPZ Rückenzentrums bei Bedarf zum Zweck der Behandlung kostenfreie Selbsttests zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass in allen Bereichen
ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
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