2G / 3G-Reglung - Nutzung der Selbsttests

Veröffentlicht am 28. Dezember 2021

Änderung der Nutzungsbedingungen 2G/3G-Reglung ab 01.01.2022 für Selbsttests

 

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Patienten und Besucher

seit Juni 2021 stellt das LIFE für alle Mitglieder, Tagesgäste, Patienten der Physiotherapie und des FPZ-Rückenzentrums kostenfreie Selbsttests zur Verfügung.

Die wirtschaftlichen Aufwendungen für die Umsetzung der behördlich angeordneten Hygienemaßnahmen werden nicht mehr durch staatliche Zuschüsse gedeckt. Aus diesem Grund wird das LIFE die Kosten für Selbsttests nur noch für Mitglieder im Rahmen einer aktiven (nicht ruhenden) Mitgliedschaft im LIFE übernehmen.

Auf Wunsch können Tagesgäste und Patienten des LIFE und der Therapiebereiche Selbsttests kostenpflichtig am Counter erwerben. Eigene Selbsttests können verwendet werden, müssen jedoch ebenfalls vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden.

Ab dem 01.01.2022 gelten folgende angepasste Nutzungsbedingungen:

Aktive Mitgliedschaft im LIFE

(Erwachsene und Kinder, welche die Mitgliedschaft nicht ruhend gestellt haben)

2G-Regelung

• Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweises

• Kinder von 6-17 Jahren – Vorlage eines offiziellen Negativnachweises oder Selbsttest vor Ort (Selbsttest weiterhin kostenfrei für Kinder, die eine Mitgliedschaft im LIFE haben, gültig bis 09.01.2022 gem. 3. Änderung LVO)

 

Tagesgast des LIFE 

(Ballsport, Fitness, Schwimmkurs, Mamafitness, Kindersport) 

2G-Regelung

• Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises

• Kinder von 6-17 Jahren – Vorlage eines offiziellen Negativ-Nachweises oder kostenpflichtiger Selbsttest vor Ort (gültig bis 09.01.2022 gem. 3. Änderung LVO)

 

Patient der Physiotherapie und des FPZ-Rückenzentrum Magdeburg

(Patienten mit gültiger ärztlicher Heilmittel-Verordnung)

3G-Regelung 

• Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweises

• oder Vorlage einer schriftlichen oder elektronischen Bescheinigung über eine Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR), nicht älter als 48 Stunden

• oder Vorlage einer schriftlichen oder elektronischen Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden

• oder Antigen-Test in Eigenanwendung (Selbsttest) vor Ort (für Patienten kostenpflichtig, außer bei aktiver und nicht ruhender Mitgliedschaft im LIFE)

• Kinder von 6-17 Jahren – Vorlage eines offiziellen Negativ-Nachweises oder kostenpflichtiger Selbsttest vor Ort (gültig bis 09.01.2022 gem. 3. Änderung LVO)

 

Die behördlichen Zugangsbeschränkungen entsprechen der 3. Änderungsverordnung zur 15.  Verordnung über Maßnahmen zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Gültigkeit bis 18.01.2022)


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