3-G-Regelung im LIFE und den Therapiebereichen

Veröffentlicht am 19. März 2022

Liebe Sportlerinnen und Sportler, Patienten und Tagesgäste,

die neue Landesverordnung ermöglicht ab morgen den Zutritt zum LIFE, zur Physiotherapie und zum FPZ-Rückenzentrum  wieder mit folgenden 3-G- Nachweisen:

Tests für die Eigenanwendung können mitgebracht werden, müssen aber bei uns im Haus durchgeführt werden. Selbsttests stellen wir Ihnen gern  kostenpflichtig zur Verfügung.

 

 

Änderung der Nutzungsbedingungen

Grundlage Änderung 16. SARS-CoV-2 EindV LSA

 (gültig ab 19.03.2022)

 

  1. Der Zutritt zum LIFE , der Physiotherapie und des FPZ-Rückenzentrum ist ausschließlich im Rahmen der 3-G-Reglung möglich. 

  2. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, sofern der Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen nicht möglich ist.

  3. In den Kursräumen gilt die ausgeschriebene maximale Belegungsbegrenzung.

  4. Die Nutzung der Sauna ist ebenfalls im Rahmen der 3-G-Reglung möglich.

  5. Ballsportler, Besucher und Tagesgäste melden sich bitte im am Counter an, um den geforderten Impfstatus oder Testnachweis vorzulegen. Im Rahmen der Mitgliedschaft erfolgt die Erfassung des jeweiligen Nachweises über den Checkin.

  6. Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren sind  (ausser in den Ferien) von der Nachweispflicht befreit.

  7. Selbsttests können mitgebracht oder im Haus kostenpflichtig erworben werden.

 

Wir freuen uns auf Euch!

Euer LIFE-Team

 


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