3-G-Regelung im LIFE und den Therapiebereichen
Veröffentlicht am 19. März 2022
Liebe Sportlerinnen und Sportler, Patienten und Tagesgäste,
die neue Landesverordnung ermöglicht ab morgen den Zutritt zum LIFE, zur Physiotherapie und zum FPZ-Rückenzentrum wieder mit folgenden 3-G- Nachweisen:
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gültiger PCR/PoC-PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
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gültiger PoC-Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden
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vor Ort Testung mit Test zur Eigenanwendung (Selbsttest)
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gültiger Genesenennachweis (Gültigkeit 90 Tage für Ungeimpfte, 180 Tage für Geimpfte)
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gültiger vollständiger Impfschutz (Gültigkeit ab 2 . Impfung ab 14. Tag nach Impfung 9 Monate, Boosterimpfung bisher keine Begrenzung des Zertifikats, Stand 02.03.2022)
Tests für die Eigenanwendung können mitgebracht werden, müssen aber bei uns im Haus durchgeführt werden. Selbsttests stellen wir Ihnen gern kostenpflichtig zur Verfügung.
Änderung der Nutzungsbedingungen
Grundlage Änderung 16. SARS-CoV-2 EindV LSA
(gültig ab 19.03.2022)
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Der Zutritt zum LIFE , der Physiotherapie und des FPZ-Rückenzentrum ist ausschließlich im Rahmen der 3-G-Reglung möglich.
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Es besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, sofern der Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen nicht möglich ist.
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In den Kursräumen gilt die ausgeschriebene maximale Belegungsbegrenzung.
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Die Nutzung der Sauna ist ebenfalls im Rahmen der 3-G-Reglung möglich.
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Ballsportler, Besucher und Tagesgäste melden sich bitte im am Counter an, um den geforderten Impfstatus oder Testnachweis vorzulegen. Im Rahmen der Mitgliedschaft erfolgt die Erfassung des jeweiligen Nachweises über den Checkin.
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Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren sind (ausser in den Ferien) von der Nachweispflicht befreit.
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Selbsttests können mitgebracht oder im Haus kostenpflichtig erworben werden.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer LIFE-Team
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